Werbe-Einwilligung: die Grundregel

Dies ist der wichtigste Artikel dieser Kategorie, und er lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Ohne dokumentierte Einwilligung geht keine Werbemail raus. Das ist keine Einstellung, die du umlegen kannst, es wird technisch durchgesetzt. Wer versteht, wie eine Einwilligung entsteht und wann sie erlischt, versteht auch, warum manche Kundschaft nie eine Recall-Mail bekommt. Was ohne Einwilligung läuft, sind die Mails zum gebuchten Termin: Bestätigung, Erinnerung, Absage und ein optionaler Hinweis vor dem ersten Termin, den du selbst schreibst. Genau deshalb gehört in diesen Hinweis kein Angebot.

So geht's

  1. Beim Online-Buchen: zwei freiwillige, ungekreuzte Häkchen im Formular.

  2. Jederzeit später: über den Link in der Terminbestätigung. Dort sitzt ein Schalter je Art von Nachricht.

    Das ist der wichtigste Weg für Termine, die du am Telefon oder am Tresen ausmachst.

  3. Nach einer Abmeldung: auf der Abmeldeseite lassen sich einzelne Zwecke zurückholen.

Warum das so streng gehandhabt wird

Werbliche E-Mails ohne Einwilligung sind nach § 7 UWG unzulässig und abmahnfähig. Die Kosten einer einzelnen Abmahnung übersteigen den Jahrespreis dieses Dienstes deutlich, und im Wiederholungsfall kommt eine Vertragsstrafe dazu.

Der zweite Grund betrifft alle Betriebe gemeinsam: Werbliche Mails gehen über eine gemeinsame Absenderadresse raus. Ein einziger Betrieb, der eine gekaufte Liste anschreibt, beschädigt die Zustellbarkeit für alle anderen. Deshalb gibt es hier keine Ausnahme und keinen Schalter für Fortgeschrittene.

Aus demselben Grund kannst du eine Einwilligung nicht selbst eintragen. Ein Klick von dir erzeugte in einer Sekunde einen „Nachweis“, den im Streitfall niemand halten könnte und würde dich in falscher Sicherheit wiegen.

Wer strukturell nie zustimmen kann

Kundschaft ohne hinterlegte E-Mail-Adresse. Ohne Adresse gibt es keine Bestätigungsmail, ohne Bestätigungsmail keinen Link, über den zugestimmt werden könnte.

Das betrifft besonders zwei Gruppen: Termine, die am Telefon nur mit Handynummer aufgenommen wurden, und alles, was über das öffentliche Kiosk-Tablet läuft, dort wird ohnehin nur der Name erfasst.

Wenn dir Recall-Mails wichtig sind, ist die Konsequenz einfach: Frag am Telefon nach der Mailadresse. Es ist der einzige Weg, auf dem diese Kundschaft je eine Rechtsgrundlage bekommt.

Wie eine Einwilligung wieder verschwindet

Sie erlischt nach zwei Jahren ohne Erneuerung. Danach geht nichts mehr raus, bis erneut zugestimmt wird. Das ist strenger als gesetzlich zwingend und folgt der verbreiteten Auffassung, dass eine jahrealte Einwilligung nichts mehr über den aktuellen Willen aussagt.

Ein Widerspruch gilt dagegen unbefristet und wird nie gelöscht, auch nicht bei einem neuen Import derselben Adresse. Wer einmal Nein gesagt hat, bleibt bei Nein.

Aus einem anderen System übernommene Einwilligungen zählen nicht. Eine Einwilligung ist an den Empfänger gebunden, dem sie gegeben wurde: Was jemand deinem alten Anbieter erlaubt hat, hat er nicht dir erlaubt.

Ein Salon rechnet nach

Von 400 Kundendatensätzen haben 260 eine E-Mail-Adresse. Von diesen haben 90 einer werblichen Ansprache zugestimmt.

Eine Recall-Aktion erreicht also 90 Personen, nicht 400. Der Weg zu mehr führt nicht über eine Einstellung, sondern über die Frage nach der Mailadresse am Tresen und über den Hinweis, dass es die Erinnerung an den nächsten Termin gibt.

Gut zu wissen

  • Du selbst kannst eine Werbe-Einwilligung nicht eintragen. Ein Klick von dir erzeugte in einer Sekunde einen „Nachweis“, den im Streitfall niemand halten könnte.
  • Kundschaft ohne E-Mail-Adresse bekommt strukturell nie eine Rechtsgrundlage. Wer am öffentlichen Kiosk eingetragen wird, hinterlässt gar keine Kontaktdaten, dort gibt es also nie eine Werbemail.
  • Eine Einwilligung erlischt nach zwei Jahren ohne Erneuerung. Danach geht nichts mehr raus, bis erneut zugestimmt wird.
  • Ein Widerspruch gilt unbefristet und wird nie gelöscht. Auch nicht bei einem neuen Import derselben Adresse.
  • Aus einem anderen System übernommene Einwilligungen zählen nicht. Eine Einwilligung, die jemand deinem alten Anbieter gegeben hat, ist nicht deine bei uns.
  • An Kundschaft unter 16 Jahren geht keine Werbemail, wenn ein Geburtstag hinterlegt ist.
  • Der Anlass „Vor dem ersten Termin“ unter Eigene Mails ist die eine Stelle, an der du einen selbst geschriebenen Text ohne Einwilligung verschickst, er hängt an der gerade eingegangenen Buchung. Genau darum ist er kein Platz für Rabatte, Angebote oder Empfehlungen. Abmeldelink und Impressum stehen trotzdem darunter, und wer sich abmeldet, bekommt ihn nicht mehr; die Terminbestätigung bleibt davon unberührt.

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