Einwilligungen ansehen und widerrufen

Wenn jemand fragt „woher haben Sie meine Adresse?“ oder eine Behörde nachhakt, brauchst du eine Antwort mit Datum. Im Kundendatensatz steht deshalb, wofür eine Person zugestimmt hat, wann und auf welchem Weg. Und es steht dort noch etwas: eine Sperre, die verhindert, dass du selbst eine Werbe-Einwilligung setzt, auch wenn du es gut meinst.

Wo du es findest

Admin → Kunden → Kunde öffnen → Einwilligungen

So geht's

  1. Kunde öffnen und den Einwilligungs-Bereich ansehen.

  2. Eine werbliche Einwilligung kannst du abschalten, etwa wenn dir jemand am Telefon sagt, er wolle keine Post mehr.

  3. Die Einwilligung für SMS-Erinnerungen lässt sich in beide Richtungen schalten.

    Sie gehört zum Termin, nicht zur Werbung, deshalb ist sie anders behandelt.

Warum du eine Einwilligung nicht selbst setzen kannst

Ein Klick von dir erzeugte binnen einer Sekunde einen Datensatz, der aussagt: „Diese Person hat am 24.08. um 14:32 Uhr zugestimmt.“ Genau dieser Datensatz müsste im Streitfall halten. Er wäre aber nichts wert, denn er belegt nur, dass jemand mit Zugang zu deinem Konto etwas angeklickt hat.

Deshalb weist der Server den Versuch ab. Das ist keine Bevormundung, sondern Schutz: Ein Nachweis, der nicht trägt, ist schlimmer als gar keiner, er verleitet dazu, zu senden.

Zustimmen kann nur die Person selbst. Beim Online-Buchen über die freiwilligen Häkchen, oder jederzeit später über den Link in ihrer Terminbestätigung.

Die Ausnahme: SMS-Erinnerungen

Die Einwilligung für SMS-Erinnerungen lässt sich in beide Richtungen schalten. Sie ist anders behandelt, weil sie nicht werblich ist: Eine Erinnerung an einen bereits vereinbarten Termin gehört zur Vertragsdurchführung.

Wenn dir jemand am Telefon sagt „schicken Sie mir gern eine SMS“, darfst du das hier also eintragen. Bei „schicken Sie mir gern Angebote“ nicht.

Wer online nie zustimmen kann

Kundschaft, deren Termine du am Telefon oder am Tresen einträgst, hat den Moment mit den Häkchen nie erlebt. Sie kann ausschließlich über den Link in ihrer Bestätigungsmail zustimmen und ohne hinterlegte E-Mail-Adresse überhaupt nicht.

Wenn dir Recall- und Geburtstagsmails wichtig sind, frag am Telefon nach der Mailadresse. Es ist der einzige Weg, auf dem diese Kundschaft je zustimmen kann.

Anruf mit Werbewunsch

Eine Stammkundin sagt am Telefon: „Schicken Sie mir ruhig eine Erinnerung, wenn es wieder Zeit für den nächsten Termin ist.“

Die Inhaberin kann das nicht selbst eintragen. Stattdessen legt sie den Termin mit der Mailadresse der Kundin an, in der Bestätigungsmail findet diese den Link, über den sie mit einem Klick selbst zustimmt. Der Nachweis stammt dann von ihr und hält.

Gut zu wissen

  • Werbliche Einwilligungen kannst du nicht erteilen, auch nicht mit dem besten Willen. Ein Klick von dir erzeugte binnen einer Sekunde einen „Nachweis“ für etwas, das dein Gast nie gesagt hat und genau dieser Nachweis müsste im Streitfall halten. Der Versuch wird abgewiesen.
  • Zustimmen kann nur die Person selbst: beim Online-Buchen über die freiwilligen Häkchen oder jederzeit später über den Link in ihrer Terminbestätigung.
  • Kundschaft, deren Termine du am Telefon oder am Tresen einträgst, hat diesen Moment nicht. Sie kann nur über die Bestätigungsmail zustimmen und ohne hinterlegte E-Mail-Adresse gar nicht.
  • Terminbestätigungen, Erinnerungen und Absagen sind davon nicht betroffen. Die gehören zum Termin und laufen immer.

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