Bewertungsanfragen verschicken

Die meisten zufriedenen Kunden bewerten nie, nicht aus Unwillen, sondern weil niemand danach fragt. Nach einem durchgeführten Termin geht deshalb automatisch eine kurze Bitte um Rückmeldung raus, mit einem Weg zur öffentlichen Google-Bewertung. Du musst nichts anstoßen und nichts abhaken. Es gibt allerdings eine Voraussetzung, an der es in der Praxis am häufigsten scheitert: die Einwilligung.

Wo du es findest

Admin → Bewertungen

So geht's

  1. Der Termin endet.

  2. Etwa zwei Stunden später gilt er automatisch als abgeschlossen.

    Das setzt ein nächtlicher beziehungsweise stündlicher Vorgang, nicht du. Einen Knopf „abgeschlossen“ gibt es bewusst nicht.

  3. Kurz darauf geht die Bewertungsanfrage raus, sofern eine Einwilligung vorliegt.

Warum eine Bewertungsbitte Werbung ist

Eine Zufriedenheitsanfrage per E-Mail gilt rechtlich als Werbung, auch wenn sie nichts verkauft. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach so gesehen: Sie dient der Kundenbindung und dem Absatz, und das genügt.

Deshalb geht sie ausschließlich an Kundschaft, die dem zugestimmt hat. Ohne Einwilligung passiert nichts, auch nicht auf deinen ausdrücklichen Wunsch, es gibt keinen Schalter, der das umgeht.

Praktische Folge: Wenn du merkst, dass kaum Anfragen rausgehen, liegt es fast nie an einem technischen Problem, sondern an fehlenden Einwilligungen. Der Blick in die Kundenakte klärt das schnell.

Die zeitliche Kette

Der Termin endet. Zwei Stunden später setzt ein automatischer Vorgang ihn auf „abgeschlossen“, einen Knopf dafür gibt es bewusst nicht, denn eine Bewertungsbitte für einen Termin, der gar nicht stattgefunden hat, wäre peinlich.

Kurz darauf, beim nächsten stündlichen Lauf, geht die Anfrage raus. Insgesamt vergehen also rund drei Stunden zwischen Terminende und Bewertungsbitte. Das ist bewusst kurz gehalten: Die Erinnerung an einen Termin verblasst schnell, und eine Bitte drei Tage später bleibt unbeantwortet.

Was nicht bewertbar ist

Nur abgeschlossene Termine. Abgesagte, stornierte und nicht wahrgenommene Termine lösen keine Anfrage aus.

Das ist keine Bequemlichkeit: Nur so bleibt die Aussage „Bewertungen von echten Kunden“ haltbar. Wer eine Bewertung für einen nicht stattgefundenen Termin einsammelt, sammelt eine Meinung über nichts.

Gut zu wissen

  • Eine Zufriedenheitsanfrage per E-Mail gilt rechtlich als Werbung. Sie geht deshalb nur an Kundschaft, die zugestimmt hat. Ohne Einwilligung passiert nichts, auch nicht auf deinen Wunsch.
  • Bewertbar sind nur abgeschlossene Termine. Abgesagte oder nicht wahrgenommene nicht, sonst wäre die Aussage „von echten Kunden“ nicht haltbar.
  • Dein Bewertungsschnitt erscheint öffentlich auf deiner Buchungsseite, sobald genügend Bewertungen vorliegen, als Sternwert mit Anzahl, zusammen mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis, woher die Bewertungen stammen (§ 5b Abs. 3 UWG). Er steht damit auch in den strukturierten Daten für Suchmaschinen. Die einzelnen Texte und Sternzahlen siehst nur du.
  • Bewertungstexte werden nach drei Jahren automatisch geleert; die Sternebewertung bleibt für deine Statistik.

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